Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden nach der Nachweisverordnung folgende Unterlagen für gewerbliche Anlieferungen benötigt:
- Entsorgungsnachweis, gegebenenfalls mit Deklarationsanalyse (nach § 3 NachwV vom 20. Okt. 2006)
- mit e-Signatur des Abfallerzeugers (Verantwortliche Erklärung)
- mit e-Signatur und interner Nummer der ZVA-Geschäftsstelle (Annahmeerklärung)
- mit e-Signatur des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz (Behördenbestätigung)
Nicht beim privilegierten Verfahren nach § 7 der NachweisV
- E-Begleitschein für gefährliche Abfälle zur Beseitigung, vollständig ausgefüllt, mit e-Signatur des Erzeugers und des Beförderers
- Begleitschein des ZVA, vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift des Erzeugers und des Beförderers
