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Gefährliche Abfälle zur Beseitigung

Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden nach der Nachweisverordnung folgende Unterlagen für gewerbliche Anlieferungen benötigt:
  1. Entsorgungsnachweis, gegebenenfalls mit Deklarationsanalyse (nach § 3 NachwV vom 20. Okt. 2006)
    • mit e-Signatur des Abfallerzeugers (Verantwortliche Erklärung)
    • mit e-Signatur und interner Nummer der ZVA-Geschäftsstelle (Annahmeerklärung)
    • mit e-Signatur des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz (Behördenbestätigung)
      Nicht beim privilegierten Verfahren nach § 7 der NachweisV
  2. E-Begleitschein für gefährliche Abfälle zur Beseitigung, vollständig ausgefüllt, mit e-Signatur des Erzeugers und des Beförderers
  3. Begleitschein des ZVA, vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift des Erzeugers und des Beförderers
















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