Zugelassene Abfälle zur Beseitigung/Restmüll

  • Restmüll
  • Sperrmüll
  • Gewerbemüll (Herzogenaurach, Medbach max. 5 m3)
  • Nichtbrennbare Abfälle zur Beseitigung (Medbach, Umladestation max. 5 m3)
  • Asbest (Medbach, Umladestation max. 1 m3)

Sonderabfallannahmestellen

Sonderabfälle können nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden.

Die verschiedenen Sonderabfälle dürfen auf keinen Fall miteinander vermischt sein und sollen nach Möglichkeit in der Originalverpackung aufbewahrt und angeliefert werden, um Gefahrenpotentiale eindeutig feststellen zu können. Folgende Sonderabfälle können angeliefert werden:
  • Altöl- Autobatterien
  • Chemikalien, Fixierer, Entwickler (bis max. 20 l)
  • Farben
  • FCKW-haltige Spraydosen
  • Haushaltsbatterien
  • Lacke
  • Leergebinde mit schädlichen Restinhalten
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösungsmittel, -gemische
  • Pflanzen- und Holzschutzmittel
  • PU-Schaumdosen
  • Quecksilberhaltige Stoffe
Die aufgeführten Abfälle sind nicht abschließend. Weitere hier nicht aufgeführte Abfälle sind im Einzelfall anzufragen. Ausgeschlossen von der Annahme sind:* radioaktive Stoffe* infektiöses Material* explosive Abfälle* Gasflaschen

Zugelassene Abfälle zur Verwertung

Folgende Abfälle zur Verwertung werden in haushaltsüblichen Mengen angenommen:
Die Abfälle zur Verwertung sind in die bereitgestellten Container über Handabladung zu befüllen.
nbsp; Umladestation Erlangen Wertstoffhof Herzogenaurach Wertstoffhof Medbach
Aluminium x x x
Bauschutt, Erdaushub x x x
Buntmetalle (Kupfer, Messing, Edelstahl) x x x
CDs x x x
Dosen x x x
DSD-Material o x x
Folien x x x
Elektronikgeräte x x x
Flachglas x x x
Gartenabfälle x x o
Haushaltsgroßgeräte x x x
Haushaltskleingeräte x x x
Hohlglas x x x
Holz A I-III, Innenhölzer x x x
Holz A IV, Außenhölzer x x x
Kabel x x x
Kork x x x
Kühlgeräte x x x
Kunststoff-Hohlkörper o x x
Kunststoffrohre x x x
Metalle x x x
Papier/Pappe x x x
Reifen x x x
Schuhe x x x
Speisefette x x x
Styropor x x x
Textilien x x x
Wachs x x x
x = wird angenommen         o = wird nicht angenommen

Problemabfälle können nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden.

Die verschiedenen Problemabfälle dürfen auf keinen Fall miteinander vermischt sein und sollen nach Möglichkeit in der Originalverpackung aufbewahrt und angeliefert werden, um Gefahrenpotentiale eindeutig feststellen zu können.