Nicht zugelassene Abfälle

Von Sperrmüll bis Elektroschrott – an sechs Tagen in der Woche haben die Annahmestellen des ZVA geöffnet, um Ihnen, egal ob Sie aus Erlangen  oder dem Landkreis Erlangen-Höchstadt kommen, den besten Service bei der Anlieferung von Abfällen zu bieten. Einige Abfälle können trotzdem nicht auf den Wertstoffhöfen des ZVA abgegeben werden. Diese nicht zugelassenen Ausnahmen finden Sie hier.

Von der Annahme sind folgende Abfälle ausgeschlossen:

  • Eis und Schnee
  • pathologische Abfälle
  • ekelerregende und übelriechende Stoffe
  • menschliche und tierische Auswurfstoffe
  • Tierkörper und -teile
  • flüssige oder leicht vergasende Stoffe aller Art
  • radioaktive Stoffe
  • explosives Material
  • Gasflaschen
  • infektiöse Stoffe, Körperteile und Organe
  • brennende und glühende Abfälle
  • toxische Abfälle
  • Sonderabfälle, die von der GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH nicht angenommen werden